Wie alles begann…
Bretzfeld, den 28. Dezember 1924
Zu hiesiger Gemeinde beschlossen mehrere Musikfreunde eine Musikkappelle zu gründen, worauf am 18.12.1924 unter Leitung des Herren Kfm. Breuninger und Musikdirigenten Herrn Krüger aus Weinsberg eine Versammlung im Gasthaus zum Rössle stattfand.
Es wurden nun 14 Mitglieder gefunden die sich bereit erklärten mitzumachen & wurde Kfm. Breuninger zum Vorstand bestimmt, worauf man sofort sämtliche Mitglieder mit Instrumentenausgabe einteilte, es sind dies:
Kfm. Breuninger – Clarinette B * Chr. Hubele – Clarinette Es * Paul Frank – Clarinette B * Paul Schick – Piston I * Friedr. Breuninger – Piston II * Wilh. Ritter – Trompete I * Karl Knodel – Trompete II * Paul Trefz – Tenorhorn I * Gottl. Lumpp – Tenorhorn II * Friedr. Wenninger – Althorn I * Ludw. Klafs – Althorn II * Friedr. Anger – Ventilposaune * Albert Röger – Tuba Es * Chr. Schick – Tuba B
Dem zukünftigen Dirigenten Herr Krüger wurde der Auftrag erteilt, sämtliche Instrumente zu beschaffen. Am 27.12.24 wurde nun unter dem Vorstand Breuninger eine Versammlung im Gasthaus zum Rössle einberufen, wo die erhaltene Preislisten der Firma Penzklote zur Sprache kam & solche gutgeheisen wurden. Die sämtlichen Instrumente außer dem Vorstand Breuninger seins, wurden nun durch den Dirigenten Herrn Krüger bestellt. Der Verein übernimmt sämtliche 14 Instrumente auf eigene Rechnung, das Geld wurde von sämtlichen 14 Mitglieder beim Eintreffen der Instrumente verteilt bezahlt, der Betrag ist für jeden Mk 70,00.
Sämtliche Unkosten des Vereins haben alle Mitglieder gleichmäßig verteilt zu zahlen und haftet ein jeder für die entstandenen Schulden des Vereins.
Als Vorstand wurde gewählt: Herr Kfm. Breuninger
Als Schriftführer wurde gewählt: Herr Karl Knodel
Als Kassier wurde gewählt: Albert Röger (am 15.12.26 Paul Schick)
Als Notenwart wurde gewählt: Wilhelm Ritter
Als Vereinsdiener wird der Jüngste von der Kappelle gewählt.
Statuten der Kappelle!
§ 1 Der Zweck der Kappelle ist, die Musik kameradschaftlich zu pflegen & fördern soweit es in Kräften der Gesamtkappelle steht, jeder Musiker ist verpflichtet die Interessen der Kappelle zu wahren & hat den Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten.
§ 2 Jedes Mitglied hat sein Instrument in gutem Zustand zu halten und ist für entstandenen Schaden haftbar.
§ 3 Der Beitrag für jedes Mitglied beträgt pro Musikstunde 1,00 Mk, wofür der Dirigent vom Verein aus bezahlt wird, die Leitung der Kappelle liegt in den Händen des Dirigenten Herr R. Krüger aus Weinsberg.
Änderung: 7. Februar 1927 – § 3 scheidet mit dem heutigen Tag aus infolge Austritts des Dirigenten Krüger.
§ 4 Jedes Mitglied hat zur Musikstunde pünktlich zu erscheinen und bei Verspätung hat derselbe bei nicht glaubhaften Gründen 0,50 Mk Strafe zu bezahlen, das unentschuldigte fehlen einer Musikstunde wird außer dem Beitrag mit 1,00 Mk bestraft.
§ 5 Tritt ein Mitglied aus dem Verein aus, so hat er 4 Wochen vorher zu kündigen, verläßt er mutwillig die Kappelle so hat er auf seine Einzahlung sowie Instrument keinen Anspruch mehr, tritt er aber aus triftigen Gründen aus so entscheidet die Mehrzahl der Mitglieder, über seinen einbezahlten Betrag.
§ 6 Der Verein verpflichtet sich jedem Mitglied sowie seinen Angehörigen bei Festlichkeiten und Trauerfall zu spielen.
§ 7 Solang noch 5 Mann für die Kappelle sind, kann dieselbe nicht aufgelöst werden, sollte sie dennoch aufgelöst werden so wird das Geld unter den restlichen Mitgliedern verteilt.
§ 8 Die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgt nur nach einstimmigen Beschluß des Vereins.
§ 9 Wird die Kappelle von Nichtmitgliedern zu einem Trauerfall oder sonstigen Festlichkeiten bestellt beträgt der Preis Mk 2,00 pro Mann, evtl. Tanzunterhaltung muß extra bezahlt werden.
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Generalversammlung 1928
Im April 1928 wurde der Wunsch laut, aus der Kapelle einen Verein zu gründen. Zu diesem Zweck wurde ein Rundschreiben im Orte zirkulieren lassen durch welches sich sofort 60 Mitglieder durch Ihre Unterschrift zum Verein bekannten. Nach diesem wurde eine Generalversammlung auf Samstag, 28. April in unser Lokal zur Bahnhofswirtschaft einberufen, zu welcher sich dann ein Teil der Mitglieder einfanden.
Nach der Begrüssung derselben durch den Vorstand Herrn Breuninger wurden dann folgende Paragraphen bestimmt:
Für die Kapelle selbst gelten die vorderen Paragraphen von 1-8 mit Ausnahme von Paragraph 3. Nachstehende Paragraphen gelten für den ganzen Verein:
§1 Die aktiven Mitglieder verpflichten sich den passiven gegenüber innerhalb des Ortes bei Hochzeiten oder Beerdigungen unentgeltlich mit mindestens 6 Mann zu spielen.
§2 Angehörige der passiven Mitglieder unter 16 Jahren haben keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Kapelle.
§3 Die passiven Mitglieder haben bei Festlichkeiten der Kapelle freien Eintritt. Bei Weihnachtsfeiern jedoch nur bei 1 Feier und dürfen hierbei ein Angehörigen unentgeltlich mitbringen.
§4 Bei Tanzmusik haben die passiven Mitglieder zu zahlen wie jeder andere.
§5 Als Eintrittsgeld haben die passiven Mitglieder Mk 1,- zu zahlen.
§6 Der Beitrag für die passiven Mitglieder beträgt pro Jahr Mk 4,- und ist ¼ jährlich vom Vereinsdiener einzuziehen. Der Beitrag geht ab 1. April 1928. Bis Weihnachten müssen ¾ des Beitrags bezahlt sein.
§7 Die passiven Mitglieder haben den aktiven in Ausübung Ihres Dienstes nichts einzureden wie und wo sie zu spielen haben.
§8 Einen Anspruch an die Kasse haben die passiven Mitglieder nicht.
§9 Jedes passives Mitglied hat das Rech bei Ausflügen sich mit seinen Angehörigen auf eigene Rechnung zu beteiligen.
§10 Die Generalversammlung findet alljährlich am ersten Sonntag des Monats April statt.
§11 Der Ausschuss des Vereins besteht aus
Vorstand: Breuninger * Kassier: Schick * Schriftführer: Breuninger * Aktives Mitglied: Lumpp * Aktives Mitglied: Trefz * Passives Mitglied: Walter * Passives Mitglied: Herrmann * Notenwart: Hubele * Vereinsdiener: Beier
Der Verein wurde auf den Namen Edelweiss getauft.
In der nächsten Versammlung wurde an vorstehenden Paragraphen etwas geändert:
§1 Der Verein muss an Festtagen & Erntedankfest je an 4 Plätzen spielen und zwar dann nur Lieder, was jedoch vorher bekanntgegeben werden muss.
§2 Zwischen 14-16 Jahren wird auf Wunsch gespielt falls die Schule nicht singt.
§8 Die passiven Mitglieder haben weder Rechte noch Pflichten an der Kasse.
§10 Die Ausschussmitglieder bleiben bis zur nächsten Generalversammlung.
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Neueröffnung 1948
Schon das ganze Jahr 1947 über wurden im Dorfe Gespräche laut, hauptsächlich von der Jugend, daß der Musikverein wieder ins Leben gerufen wird. Immer wurde der Termin einer Zusammenkunft angesagt, aber immer wieder fiel die Sache ins Wasser und wurde hinaus gezögert. An Weihnachten 1947 kam es nun soweit daß im Gasthaus zum Rössle, hier eine Zusammenkunft abgehalten wurde. Das Interesse war sehr groß, denn es hatten sich über 25 Musikanhänger eingefunden. Unter Ihnen waren auch etliche alte Vereins-Mitglieder anwesend, wie Herr Paul Schick, Fr. Wenninger, Paul Frank, Fr. Anger. Bei dieser Zusammenkunft wurde dann der Beschluß gefaßt, da es an Geld fehlte, einen Dorfabend zu veranstalten. Das Interesse war sehr groß und es wurde eifrig geprobt und gespielt, denn bis zur Fastnacht war nicht viel Zeit. Am 8. und 10. Febr. 1948 wurde dann der Dorfabend abgehalten. In beiden Veranstaltungen war bis auf den letzten Platz alles ausverkauft und der Andrang von den Besuchern war so groß, daß der Saal 2 mal so groß hätte sein sollen. Anschließend hätte dann der Dorfabend noch in etlichen anderen Ortschaften abgehalten werden sollen, aber leider kam es nicht soweit, denn durch etlichen Spieler ihren Egoismus fiel es ins Wasser.
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